Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink-Stiftung

 

Die Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Sie handelt in selbstloser Absicht, d.h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Ziel der Stiftung ist nach ihrer Satzung die Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Die Stiftung ist in ihrem Wirken nicht räumlich beschränkt. Insbesondere sollen aber Personen in Norddeutschland und in der Gemeinde Neede (Provinz Gelderland, Niederlande) Unterstützung erfahren.

Die Stiftung wurde im Stiftungsgeschäft mit einem Anfangsvermögen von DM 400.000 ausgestattet.

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht. Ihre Errichtung wurde von der Bezirksregierung Lüneburg am 22.11.2000 genehmigt.